Aufnahme des „Früherkennungsprogramms Zervixkarzinom“ in den EBM

23.12.2019 | Praxisinformationen

Information zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 01. Januar 2020

Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bewertungsausschusses (G-BA) vom 11. Dezember 2019 finden wesentliche Punkte aus der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) und der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) vom 22. November 2018 ihren Weg in die vertragsärztliche Versorgung.

Ab 1. Januar 2020 gelten altersdifferenzierte Untersuchungs- und Behandlungspfade zur Früherkennung des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskrebs).

Entsprechend der Richtlinien können Frauen ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von drei Kalenderjahren ein Primärscreening als Kombinationsuntersuchung aus Zytologie und HPV-Test (Ko-Test) in Anspruch nehmen. Bei auffälligen Befunden besteht Anspruch auf eine Abklä-rungsdiagnostik.*

Die Früherkennung von Zervixkarzinomen wird als organisiertes Früherkennungsprogramm umge-setzt. Dazu wurde ein neuer Unterabschnitt 1.7.3.2 im EBM eingeführt. In diesem Unterabschnitt wird wiederum zwischen dem Primärscreening und der Abklärungsdiagnostik unterschieden. Ne-ben zytologischen Gebührenordnungspositionen (GOPen) werden die molekularbiologischen HPV-Nachweise in den neuen Unterabschnitt aufgenommen. Die Vergütung der Leistungen des Ab-schnitts 1.7.3.2 erfolgt zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Wichtig:

Mit Umsetzung dieser Neuerung hat die Veranlassung und Abrechnung der HPV-Tests nach Abschnitt 1.7.3.2 EBM über das neu gestaltete Muster 39 zu erfolgen.

Wie die entsprechende kurative GOP 32819 in Abschnitt 32.3 EBM wird der HPV-Nachweis unter einen Genehmigungsvorbehalt einer Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V gestellt.

Seit vielen Jahren haben wir in unserem Labor einen Test zum Nachweis von Humanen Papillom-Viren etabliert, der auch den nunmehr geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Einsatz in Primär-screening und Abklärungsdiagnostik entspricht:

Dieser molekularbiologische Test erkennt die 14 gängigsten High-Risk HPV-Genotypen, wobei die Ergebnisausgabe der HPV-Genotypen 16 und 18 separat erfolgt, während das Vorhandensein eines der weiteren genannten High-Risk HPV-Genotypen ein gemeinsames Signal erzeugt.

Der Test ist für diverse Abnahmesysteme validiert und neben der konventionellen Zytologie explizit auch zur Verwendung von Systemen im Dünnschichtverfahren zugelassen.

Die Abnahmesysteme stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung. Falls Sie also in naher Zu-kunft die molekularbiologische HPV-Testung durch uns oder in Kooperation mit uns erbringen wollen, sprechen Sie uns an – Ihre zuständige Praxisbetreuerin steht Ihnen gerne zur Verfügung!

Herr Dr. med. Benedikt Lohr dient Ihnen in unserem Haus zudem als direkter Ansprechpartner für fachlich medizinische Fragestellungen zu diesem Thema.

* Bei Frauen unter 35 Jahren ist im Screening lediglich eine zytologische Untersuchung vorgesehen. Im Rahmen der Abklärung auffälli-ger Befunde kann auch bei Frauen zwischen 30 und 34 Jahren ein Ko-Test erfolgen.

 

Quellenhinweise / Weiterführende Literatur
1. KBV (19. Dez. 2019): Praxisnachrichten – Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Vergütung steht fest
2. Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL)
3. Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)
4. Deutsches Ärzteblatt 2019; 116(51-52): 52. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995 (Anlage 2 BMV-Ä)