Antikörpernachweis auf SARS-CoV-2 (IgG/IgA)

30.03.2020 | Coronavirus, Labor Koblenz

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

erste serologische Testverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 sind seit wenigen Tagen verfügbar.

Nach internen Vortestungen ausgewählter Seren haben wir ein Untersuchungsverfahren zum IgG- und IgA-Antikörpernachweis gegen SARS-CoV-2 etabliert. Dieses ist ab sofort auf bekannte Art und Weise anforderbar.

Nach Angaben des Herstellers Euroimmun werden Antikörper der Klassen IgG und IgA gegen SARS-CoV-2 in Kombination ab 10 Tage nach Symptombeginn detektierbar. Dies wird auch durch aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigt.[1]

Vorläufige eigene Studien an kleinen Patientenkollektiven stützen dies und zeigen eine ausreichende Sensitivität und Spezifität im späteren Krankheitsverlauf bzw. in der Rekonvaleszenzphase. Der IgA-Nachweis zeigte sich dabei etwas sensitiver, während der IgG-Nachweis sich als spezifischer erwies.

Obwohl der Direktnachweis mittels PCR, den wir mit Beginn der Pandemie in Deutschland bei uns durchführen, weiterhin – insbesondere in der frühen Krankheitsphase – das diagnostische Mittel der Wahl darstellt, kann die Serologie somit ggfs. nützliche Zusatzinformationen liefern.

Wie hat die Beauftragung zu erfolgen?

Die Untersuchungen können ab sofort als Labordiagnostik über Ihren üblichen Auftragsweg angefordert werden.

Untersuchungsmaterial: 1 ml Serum

Abrechnung: In der Privatabrechnung wird für IgG und IgA jeweils die Analogziffer 4400 (1,0-facher GOÄ-Wert: 17,49 €) berechnet. Der Umgang mit den Untersuchungen im kassenärztlichen Bereich wird aktuell durch die KV geprüft. Entsprechende Informationen folgen.

 

Wichtig: Eine sichere Einschätzung der Immunitätslage unterliegt noch der wissenschaftlichen Diskussion!

 

 

[1] Okba et al. SARS-CoV-2 specific antibody responses in COVID-19 patients, medRxiv, 2020.