Informationen zum Coronavirus
Labor-News zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Stand: 30.09.2022 | Aktualisierung der Abrechnungshinweise für Tests auf SARS-CoV-2 in der Praxis (© KBV)
Abrechnungshinweise der KBV zur Coronavirus-Diagnostik für Vertragsärzte im Überblick:
Stand: 16.04.2021 | Robert-Koch-Institut veröffentlicht angepasstes Flussschema: Maßnahmen und Testkriterien bei COVID-19-Verdacht
Das Flussschema dient als Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte zur Testung auf COVID-19. Es enthält Hinweise zu Hygiene, Meldung und Diagnostik sowie zur weiteren Vorgehensweise bei einem laborbestätigten COVID-19-Fall.
COVID-19 Verdacht: Testkriterien und Maßnahmen
Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte
Corona-Rundschreiben:

Auslaufen der Corona-Testverordnung (TestV) zum 28. Februar 2023
Wichtige Mitteilung Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam, wie nun bekanntgegeben, endet die Testverordnung zum 28. Februar 2023. Dadurch wird die Kostenübernahme durch den Bund für präventive Tests, die bis dahin nach der...

Wichtige Mitteilung an alle Teststationen
Auslaufen der Corona-Testverordnung(TestV) zum 28.02.2023Sehr geehrte Damen und Herren, wie nun bekannt gegeben, endet die Testverordnung zum 28.02.2023. Hier mit entfällt die Grundlage und Sonderverfügung zum Betrieb von nicht-ärztlich geführten...

Corona-Kompetenz-Zentrum | NEUE Öffnungszeiten
Stand: 18.08.2020
Aktualisierung der Abrechnungshinweise für Tests auf SARS-CoV-2 in der Praxis (© KBV / © KVRLP)
Abrechnungshinweise der KBV zur Coronavirus-Diagnostik für Vertragsärzte im Überblick:
Abrechnungshinweise der KVRLP für die Coronavirus-Diagnostik für veranlassende Vertragsärztinnen und Vertragsärtze im Überblick:
Stand: 20.07.2020
Stand: 13.05.2020
Tests auf SARS-COV-2 in der Praxis (©KBV)
Abrechnungshinweise der KBV zur Coronavirus-Diagnostik im Überblick:
Stand: 08.05.2020
Antikörperdiagnostik auf SARS-CoV-2 wird Kassenleistung
Mit Beschluss vom 07.05.2020 ist die Entscheidung zugunsten der Abrechnungsfähigkeit des indirekten Erregernachweises von SARS-CoV-2 (Antikörpertest) für gesetzlich Versicherte gefallen. Mehr lesen
Stand: 06.04.2020
Hinweise und Empfehlungen zum Antikörpernachweis gegen SARS-CoV-2
Der in unserem Labor verwendete Test der Firma EUROIMMUN weist IgG- und IgA-Antikörper gegen die S1-Domäne des SARS-CoV-2-Spike-Proteins nach.
Laut den Herstellerinformationen, ersten wissenschaftlichen Publikationen und den Ergebnissen unserer internen Validierungen ist vorläufig Folgendes festzuhalten:
- Für die Akutdiagnostik ist der direkte Virusnachweis mittels PCR aus respiratorischem Material erforderlich!
- Die IgA-Antikörper sind sensitiv, aber unspezifisch (nach Angaben des Herstellers mit Nachweis von IgA-AK bei 12,7 % der Probanden in einer Blutspenderkohorte; bzw. 18,2 % bei Patienten mit EBV-Primärinfektion)
- IgG-Antikörper sind spezifisch, sind jedoch wenig verzögerter ab ca. 2 Wochen nach Symptombeginn nachweisbar
Spezifische Anti-SARS-CoV-2-IgG sprechen für eine durchgemachte Infektion. Durch isolierte Bestimmung der IgG-Antikörper kann das Screening der Bevölkerung nach Kontakt mit SARS-CoV-2 und mit Hinweis auf eine mögliche Immunität erfolgen.
Eine sichere Einschätzung der Immunitätslage unterliegt jedoch derzeit noch der wissenschaftlichen Diskussion.
Aus vorgenannten Gründen empfehlen wir, dass der Anti-SARS-CoV-2-ELISA (IgA) nicht zum Screening asymptomatischer Personen eingesetzt wird, sondern nur Anwendung findet bei 1. der Nachverfolgung der Immunreaktion in Patienten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion oder 2. Patienten mit entsprechender klinischer Symptomatik in späterer Krankheitsphase (ab Tag 10- 14 nach Symptombeginn), bei denen der direkte Erregernachweis nie gelungen ist.
Stand: 31.03.2020
So funktioniert die COVID-19 App
Erfahren Sie in diesem kurzen Video, wie die COVID-19 App eingesetzt wird.
Stand: 30.03.2020
Einführung des Antikörpernachweises auf SARS-CoV-2 | Schnelle Befundmitteilung via COVID-19 Patienten-App
In den aktuellen Tagen arbeiten wir alle daran, unseren Beitrag zur Überwindung der Corona-Krise zu leisten.
In Anbetracht dessen möchten wir Sie hiermit über 2 Neuigkeiten aus unserem Labor informieren:
- Einführung des Antikörpernachweises auf SARS-CoV-2
Ab sofort bieten wir neben dem Direktnachweis des Coronavirus mittels PCR-Verfahrens auch eine Antikörperbestimmung auf SARS-CoV-2 an.
Nähere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben zu dieser Thematik.
mehr lesen
- Schnelle Befundmitteilung via COVID-19 Patienten-App
Ab sofort bieten wir Ihnen eine Möglichkeit, sich selbst und das Gesundheitsamt zu entlasten und Ihrem Patienten schnellstmöglichen Zugang auf sein Covid-19-Testergebnis zu gewähren. Dies wird ermöglicht durch die Nutzung der COVID-19 Patienten-App, welche auf einem QR-Code-Verfahren basiert. Der Patient erhält hierdurch unmittelbar nach Befundvalidierung im Labor sein Testergebnis. Weitere Informationen finden Sie im Artikel zu dieser Thematik.
mehr lesen
Stand: 23.03.2020
Heute möchten wir Ihnen Antworten auf einige wenige Fragen geben, die uns in den letzten Tagen häufig gestellt wurden:
Wie viele Tests auf COVID-19 werden in unserem Labor derzeit durchgeführt?
Aktuell werden bei uns täglich bis zu 1300 SARS-CoV-2-Proben und 500 Tests auf saisonale Influenza durchgeführt. Die tatsächliche Kapazität ist dynamisch, da wir hieran kontinuierlich arbeiten.
Wie lange brauchen Sie, um einen Test durchzuführen?
Unser Ziel ist es, negative Befunde binnen 24 Stunden nach Eingang der Proben im Labor zu reportieren, was uns bislang auch gelingt. Der Ausschluss einer Infektion ist somit weiterhin verhältnismäßig schnell möglich. Bei einem positiven Test führen wir obligat einen Bestätigungstest durch, dessen Ergebnis wenige Stunden später vorliegt.
Und wie schnell erhält ein Patient sein Ergebnis?
Wie lange es dauert, bis der Patient sein Ergebnis bekommt, hängt dabei von vielen weiteren Faktoren ab. Zu nennen sind: Zeitdifferenz zwischen Abnahme und Abholung der Probe, Transportzeit der Probe in das Labor, Probenaufkommen während der Ankunftszeit, gewählter Befundweg unseres Auftraggebers. Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle positiven Fälle sofort an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Bei uns werden alle Testergebnisse unmittelbar nach der Freigabe digital und verschlüsselt an die Gesundheitsämter und mittelbar damit an das RKI gesendet.
Wie viel Zeit nun zwischen der Befundübermittlung unsererseits und der Aufklärung des Patienten durch das Gesundheitsamt oder unseren niedergelassenen Kollegen vergeht, liegt nicht mehr in unserer Hand.
Um diese Zeitspanne zu verringern, haben wir die Entwicklung eines appbasierten Systems angestoßen. Die App ist seit heute im App Store (iPhones) sowie Playstore (Android-Handys) verfügbar und kann von unseren Einsendern und Patienten ab Mitte der Woche genutzt werden. Hierzu ist ein entsprechendes Verfahren basierend auf QR-Codes anzuwenden.
Stand: 17.03.2020
Aufgrund des exponentiellen Anstiegs der Nachfrage nach Tests auf das Coronavirus müssen wir zu ungewöhnlichen Maßnahmen greifen:
- Wir müssen Sie bitten, von Nachanforderungen abzusehen (Influenzabestimmung infolge eines negativen Coronavirus-Tests – oder umgekehrt) und direkt eine breite Differentialdiagnostik (Coronavirus, Influenza, RSV) vorzunehmen. Der Weg der Nachforderung führt zu starken Verzögerungen in unseren Prozessen, was in der aktuellen Lage nicht vertretbar ist.
- Zugangsbeschränkungen: Derzeit ist eine Blut- oder Abstrichentnahme in unseren Räumlichkeiten nicht mehr möglich. Der generelle Zutritt wird auf unbestimmte Zeit eingeschränkt. Ihre Proben werden weiterhin, wie gewohnt, von unserem Fahrdienst abgeholt. Proben, die Sie oder Ihre Patienten persönlich abgeben möchten, sind ab sofort in unseren Briefkasten links neben dem Haupteingang einzuwerfen.
Bis zum heutigen Tage ist eine Bearbeitung aller Proben in 24h gewährleistet. Wir tun alles, um dies auch weiterhin gewährleisten zu können! Leider kommt es bei den Proben, die über die Fieberzentren zu uns gelangen bei der Befundübermittlung zu Verzögerungen, da diese durch das zuständige Gesundheitsamt übernommen wird. Diese haben zeitweise Kapazitätsengpässe in der telefonischen Übermittlung der Ergebnisse. Wir bitten dies zu berücksichtigen!
Stand: 16.03.2020
In Zusammenarbeit mit den öffentlichen Stellen haben wir im direkten Umkreis an dem Aufbau der Fieberambulanzen in Koblenz, Mayen und Neuwied mitgewirkt. Weitere Zentren sind in Planung. Die Zentren dienen der Entlastung aller regionalen Krankenhäuser und Arztpraxen und zum Schutz des Gemeinwohls. Daneben gilt ein besonderer Dank allen niedergelassenen Kollegen, die Patienten separiert behandeln und Tests anordnen.
Bitte denken Sie daran, Patienten nur bei entsprechender Symptomatik in ein Fieberzentrum zu schicken!
Stand: 12.03.2020
Der RKI hat das Flussschema zur Falldefinition zum Verdacht auf das neuartige Coronavirus nochmals angepasst. Bitte beachten Sie, dass es hier jederzeit zu Anpassungen kommen kann.
Wichtige Informationen zum Testverfahren
Das neuartige Coronavirus wird durch einen molekularbiologischen Test (PCR-Verfahren) festgestellt.
Die Abstriche (Oro-/Nasopharynx) können mit den normalen mikrobiologischen Tupfern (roter oder blauer eSwab) erfolgen.
Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von Covid-19 sind als „biologischer Stoff, Kategorie B“ UN-Nr. 3373 einzuordnen (wie „Influenza“). Es ist keine separate Abholung erforderlich, die Proben können zu den bekannten Abholzeiten mitgegeben werden.
Die Untersuchung ist Teil der vertragsärztlichen Versorgung. Die EBM-Nr. 32816 für den Nukleinsäurenachweis auf das Coronavirus mittels RT-PCR ist zum 01.02.2020 in Kraft getreten und wird extrabudgetär vergütet.
Allgemeine Informationen und weiterführende Quellen
Folgende Coronavirus-Hotlines stehen für Patienten bereit
- Bundesministerium für Gesundheit: 030 346 465 100
- Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz: 0800 575 8100
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
Im Zweifelsfall melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder dem zuständigen örtlichen Gesundheitsamt.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Coronavirus und Hygieneinformationen werden hier durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das RKI beantwortet (die Informationen werden fortlaufend aktualisiert)
Wann sollten Sie eine Fieberambulanz aufsuchen?
Hierzu finden Sie tagesaktuelle Informationen bei den zuständigen Ämtern (z.B. hier).
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung! Nutzen Sie für Anfragen gerne unsere themenbezogene Mailadresse: coronavirus@labor-koblenz.de