Aktuelle Anpassungen zur Coronavirus-Diagnostik

14.09.2020 | LabMessenger News

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie über wissenswerte Änderungen im Rahmen der Entnahme von Abstrichen zur Diagnostik auf SARS-CoV-2 informieren.

 

Anpassung der Regelungen für Einreisende

Für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten gilt ab 16.09.2020, dass die Beauftragung eines PCR-Tests auf das Coronavirus auf freiwilliger Basis durchgeführt werden kann. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht ab diesem Zeitpunkt für diese Personengruppe nicht mehr! Bitte beauftragen Sie die Diagnostik in genannten Fällen, wie für Wunschleistungen des Patienten üblich, per IGeL- oder Privatauftrag. Der Preis für einen IGeL-Auftrag zum direkten Erregernachweis auf SARS-CoV-2 (PCR-Methode) beträgt in unserem Labor 59,00 Euro.

Für Einreisende aus Risikogebieten gilt die aktuelle Regelung (Testpflicht binnen 72h nach Rückkehr) nach derzeitigem Stand bis zum 30.09.2020. Ab dem 01.10.2020 soll diese Testpflicht nach aktuellen Planungen durch eine Quarantäne-Pflicht von 14 Tagen abgelöst werden. Die Quarantäne könnte durch ein negatives Testergebnis frühzeitig beendet werden, wobei ein entsprechender Test erst ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich sein soll.

 

Tests für Lehr- und Erziehungskräfte in Rheinland-Pfalz

Am 15.09.2020 endet nun auch der zwischen der KV RLP und dem Land RLP vertraglich festgelegte Zeitraum zur kostenlosen Testung von Tätigen in Schulen und Kindertagesstätten. Bitte beachten Sie dies in Ihrem Praxisalltag!

 

Vergütung von Abstrichentnahmen im Namen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Ab dem 21.09.2020 tritt eine zwischen der KV RLP und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) getroffene Vereinbarung zur Regelung der Vergütung von Abstrichentnahmen im Namen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kraft.

Demnach beträgt die Vergütung für jeden Abstrich 15,00 Euro. Je nach Abstrich-Ort und -Zeit können zum Beispiel weitere Pauschalen wie Besuch (25,00 Euro), Wegepauschale (10,00 Euro) oder ein Unzeitenzuschlag (50,00 Euro) bei Besuchen am Abend, Wochenende und Feiertagen angesetzt werden. Sämtliche Leistungen werden mit der KV RLP abgerechnet. Die Laborleistung im Auftrag des ÖGD sind auf dem Auftragsschein Muster OEGD zu beauftragen.

Die Teilnahme für Sie ist freiwillig und an die vertragsärztliche Tätigkeit gebunden. Die Tests bei den asymptomatischen Personen finden vornehmlich in Schulen, Pflegeheimen sowie in Unternehmen gegen Entgelt statt.

Damit die Gesundheitsämter schnell und unkompliziert mit Ihnen Kontakt aufnehmen können, hat die KV RLP im geschützten Mitgliederbereich ihrer Website ein Portal eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt unter folgendem Pfad:

https://portal.kvrlp.kv-safenet.de/ -> Corona-Epidemie -> Asymptomatische Testung

Mit dem Absenden Ihrer Kontaktdaten und der präferierten Abstrichzeiten signalisieren Sie Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von Abstrichen im Auftrag des ÖGD. Selbstverständlich können Sie Ihre Teilnahme jederzeit wieder über das Portal beenden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kv-rlp.de/index.php?id=3192

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz