Fahrdienst & Probenlogistik
Der Versand von Probenmaterial unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen zum Gefahrgut-Straßen-Transport), da, „Stoffe“, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten „Gefahrtgut der Klasse 6.2.“ darstellen.
Neben der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Probentransports sind in Abhängigkeit von Material und Untersuchungsauftrag im Zuge der Probenvorbereitung und –verpackung gewisse Empfehlungen einzuhalten.
Unser logistisches Netz erstreckt sich vom Mittelrhein bis in die Pfalz und über die Landesgrenzen hinweg nach Nordrhein-Westfalen, Hessen und in das Saarland.
Den Transport der Proben übernehmen unterschiedliche externe Fahrdienstunternehmen, die vom Labor Koblenz beauftragt werden.
Ihre Vorteile:
- Jährliche stattfindende Schulungen für die Fahrer des Probentransport
- Die regelmäßigen Abholzeiten werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und vereinbart
- Kurzfristige Abholungen können direkt mit der Fahrdienst Disposition vereinbart werden
Ansprechpartner
Christine Hehn-Eisenberger
Leitung Fahrdienst
c.eisenberger@labor-koblenz.de
Tel.: 0261 30405-200
Büro Fahrdienst/Organisation
Telefon
0261 30405-12
0261 30405-852
0261 30405-325
Fax: 0261 30405-950
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Aufbewahrung und Versand
Grundsätzlich ist das Untersuchungsmaterial gekühlt bei + 4 °C bis + 8 °C bis zur Abholung durch unsere Boten aufzubewahren. Einige Analysen erfordern ein Tiefgefrieren des Untersuchungsmaterials (dies ist in dem Kapitel Analysenübersicht bei dem jeweiligen Parameter vermerkt). Dieses tiefgefrorene Material muss dem Fahrdienst gesondert für einen Transport in der Tiefkühlbox übergeben werden. Eine Ausnahme stellt das EDTA-Röhrchen zur Untersuchung des Blutbildes dar. Es sollte bei Raumtemperatur gelagert werden (höchstens 18 bis 24 h).
Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?
Die Planung zur Abholung Ihrer Proben nehmen wir gerne im Dialog mit Ihnen entgegen. Sprechen Sie uns gerne an!
Fahrdienst & Probenlogistik
Der Versand von Probenmaterial unterliegt grundsätzlich den Vorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen zum Gefahrgut-Straßen-Transport) da, „Stoffe“ von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten „Gefahrtgut der Klasse 6.2. darstellen.
Neben der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Probentransports sind in Abhängigkeit von Material und Untersuchungsauftrag im Zuge der Probenvorbereitung und –verpackung gewisse Empfehlungen einzuhalten.
Unser logistisches Netz erstreckt sich vom Mittelrhein bis in die Pfalz und über die Landesgrenzen hinweg nach Nordrhein-Westfalen, Hessen und in das Saarland.
Den Transport der Proben übernehmen unterschiedliche externe Fahrdienstunternehmen, die vom Labor Koblenz beauftragt werden.
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- Jährliche stattfindende Schulungen für den Probentransport
- Die regelmäßigen Abholzeiten werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen und vereinbart
- Kurzfristige Abholungen können direkt mit der Fahrdienst Disposition vereinbart werden
Aufbewahrung und Versand
Grundsätzlich ist das Untersuchungsmaterial gekühlt bei + 4 °C bis + 8 °C bis zur Abholung durch unsere Boten aufzubewahren. Einige Analysen erfordern ein Tiefgefrieren des Untersuchungsmaterials (dies ist in dem Kapitel Analysenübersicht bei dem jeweiligen Parameter vermerkt). Dieses tiefgefrorene Material muss dem Fahrdienst gesondert für einen Transport in der Tiefkühlbox übergeben werden. Eine Ausnahme stellt das EDTA-Röhrchen zur Untersuchung des Blutbildes dar. Es sollte bei Raumtemperatur gelagert werden (höchstens 18 bis 24 h).
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Christine Hehn-Eisenberger
Leitung Fahrdienst
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Tel.: 0261 30 405-200
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