Allgemeine Information über pathologische Befundgrenzen

31.08.2021 | LabMessenger News

Wann werden Sie über welche Kanäle informiert? – Entscheiden Sie mit!

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

wir arbeiten kontinuierlich an unserer Servicequalität, überprüfen unsere internen Prozesse und wollen Ihnen ein Höchstmaß an Verlässlichkeit und Komfort bieten. Hiermit möchten wir Ihnen einen übersichtlichen Einblick in unsere Standards und Kommunikationsmöglichkeiten zur Mitteilung von dringlichen pathologischen Befundergebnissen geben.

Wie Sie den nachfolgenden Tabellen (Tabelle 1: Allgemeine Laborparameter, Tabelle 2: Toxische Medikamentenspiegel, Tabelle 3: Sonderregelungen für Dialysepraxen, Tabelle 4: Molekularbiologische Ergebnisse) entnehmen können, unterscheiden wir verschiedene Wege zur unmittelbaren Befundübermittlung und Eskalationsstufen. Angegeben sind Befundgrenzen, ab denen Sie standardmäßig unmittelbar über ein Befundergebnis informiert werden („Hausstandards“). Da alle Befunde individuell medizinisch validiert werden, werden Sie über diese Standards hinaus einzelfallabhängig z.B. bei Vorliegen spezieller Befundkonstellationen benachrichtigt.

Im Zuge der Überarbeitung betrifft die wichtigste inhaltliche Änderung – neben einigen, eher redaktionellen Anpassungen der Wertebereiche – das D-Dimer sowie das Troponin: Hier werden Sie zukünftig nur noch bei pathologischen Ergebnissen (D-Dimer: >500 ng/ml | Troponin: >14 pg/ml) unmittelbar informiert.

Der seit jeher durchgeführte Standard war die papiergebundene Befundübermittlung sowie bei (hoch-)pathologischen Befunden eine unmittelbare Information per Fax oder Telefon. Für Nutzer unseres elektronischen Befundmitteilungsportals (LabMessenger / LabApp) stehen neue Möglichkeiten mit weitaus individuelleren Lösungen zur Benachrichtigung nach höchsten Sicherheitsstandards zur Verfügung. Die Übermittlung des Ergebnisses an Sie erfolgt hier unmittelbar nach Validierung (just-in-time) und bei Unter-/ Überschreitung der Grenzwerte ab dem 01.09.2021 zusätzlich mittels Push-Mitteilung.

Nutzer von LabMessenger / LabApp können die „Hausstandards“ individuell ein- oder ausschalten und die hochpathologischen Grenzwerte auf Wunsch durch Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail mit unserer Abteilung „Order-Entry (OE)“ ändern (Tel.: 0261 30405997; E-Mail: oe@labor-koblenz.de). Sollten Sie das System noch nicht im Einsatz haben und dies ändern wollen, melden Sie sich ebenfalls gerne bei uns.

Wichtig: Bei hochpathologischen Ergebnissen werden Sie zunächst parallel via Fax, Telefon und Push-Mitteilung informiert. Wenn Sie von den Vorteilen der Kommunikation mittels LabMessenger / LabApp überzeugt sind und keinen zusätzlichen Telefonanruf bzw. keine zusätzlichen Faxbefunde mehr erhalten möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Abteilung OE oder Ihrer/m Praxisbetreuer/in. Insbesondere der Verzicht auf eine Faxbefundung erscheint mit Blick auf die Ankündigungen der Datenschutzbehörde RLP bei Vorhandensein von sicheren Alternativen zeitgemäß.

Bei Fragen oder Anregungen stehen Ihnen jederzeit die Abteilung OE und Ihr/e Praxisbetreuer/in zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz

Download

Allgemeine Regelungen zur unmittelbaren Befundmitteilung bei pathologischen / hochpathologischen Werten