Anforderung der Varianten-PCR (SARS-CoV-2)

22.12.2021 | LabMessenger News

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

mit dem besonderen Fokus auf die Verhinderung der Verbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante erhält das Virusvarianten-Screenings im Rahmen der Testung auf SARS-CoV-2 aktuell einen noch wichtigeren Stellenwert, damit die Gesundheitsämter ein umfassendes und differenziertes Bild der Verbreitung in Deutschland erhalten.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, bei der Anforderung einer SARS-CoV-2-PCR an die Anforderung der Varianten-PCR zu denken.

Diese Beauftragung nehmen Sie vor, indem Sie das entsprechende Feld im Order-Entry auswählen oder direkt auf den bekannten Auftragsformularen Muster 10C oder OEGD mit ankreuzen bzw. auf allen weiteren Auftragsscheinen den Zusatz „ggf. Varianten-PCR“ vermerken.

 Nach wie vor sieht die aktuelle Corona-Testverordnung für alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis einen Anspruch auf eine variantenspezifische PCR vor! Dies gilt somit unabhängig davon, im Rahmen welcher Behandlung die initiale Anforderung vorgenommen wurde, somit auch und insbesondere für Patienten in stationärer Krankenhausbehandlung und für Privatversicherte ebenso wie bei IGeL-Aufträgen. Es entstehen Ihnen oder Ihren Patienten hierbei keine Zusatzkosten!

 

Herzliche Grüße

 

Ihr Labor Koblenz