Angepasster OEGD-Auftragsschein

29.04.2021 | LabMessenger News

PCR-Anforderung nach positiven Antigen-Schnelltests und Varianten-PCR

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

der nun verfügbare, angepasste OEGD-Schein beinhaltet zwei neue Ankreuzfelder:

1. Seit der letzten Novelle der Corona-Testverordnung ist das breite Testen mittels Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 von der Bundesregierung für asymptomatischen Personen vorge-sehen. Sollte ein Patient mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet werden, ist demnach eine Bestätigungstestung mittels PCR vorgesehen.
Bei der Beauftragung einer PCR infolge eines positiven Antigen-Schnelltests möchten wir Sie bitten, auf dem zu verwendenden OEGD-Schein das Feld „Bestätigungs-PCR nach § 4b Satz 1 TestV nach positivem Antigentest“ anzukreuzen! Wir benötigen diese Information, da im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests und einer negativen PCR-Bestimmung auch diesen negativen Test beim Gesundheitsamt melden müssen!

2. Mit der Anpassung des OEGD-Scheins kommt nun auch ein Ankreuzfeld für die Beauftragung der variantenspezifischen-PCR. Sollten Sie im Falle eines positiven Testergebnisses eine Un-tersuchung auf die Virusvarianten wünschen, bitten wir Sie das Feld „Varianten-PCR nach § 4b Satz 2 TestV nach positivem PCR-Test“ anzukreuzen. Bei elektronischer Anforderung (Or-der Entry) steht Ihnen eine entsprechende Auswahlmöglichkeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die gute Zusammenarbeit!

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz

Allgemeiner Hinweis zur Verwendung von PCR-Test oder Antigen-Schnelltest

Der PCR-Test ist der Goldstandard der diagnostischen Abklärung einer SARS-CoV-2-Infektion und weist eine ggf. vorhandene Infektion zuverlässig nach. Dadurch, dass die Testung positiver Proben in unserem Labor in einem Be-stätigungstest standardmäßig wiederholt werden, erreichen wir hier eine Aussagekraft von nahezu 100%. Aktuell lie-gen die Ergebnisse der PCR-Tests ca. 6-24 Stunden nach Eingang in unserem Labor vor.

Der Antigen-Schnelltest ist aufgrund der Möglichkeit zur schnellen Durchführung vor Ort, der einfachen Handhabung und des günstigeren Preises eine wertvolle Ergänzung zur PCR-Diagnostik. Wie das RKI passend umschreibt, erken-nen Antigen-Schnelltests „mit ausreichender Sicherheit SARS-CoV-2-Infektionen bei symptomatischen PatientInnen und in Proben mit niedrigen Ct-Werten (Angabe zur Viruslast) in der PCR. Als Einzeltestung bei asymptomatischen PatientInnen ist ihre Wertigkeit dagegen deutlich eingeschränkt. Hier sollten repetitive Antigen-Testungen (z. B. im Abstand von 24 – 48 h) oder primär PCR-basierte Verfahren zur Anwendung kommen.“1

1 Robert-Koch-Institut (21.01.2021): Epidemiologisches Bulletin 03/2021, S. 14. Zugriff unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Epi-dBull/Archiv/2021/Ausgaben/03_21.pdf?__blob=publicationFile