Antikörperdiagnostik auf SARS-CoV-2 wird Kassenleistung

08.05.2020 | Coronavirus, Praxisinformationen

Information über die Zuordnung einer analogen EBM-Ziffer

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

mit Beschluss vom 07.05.2020 ist die Entscheidung zugunsten der Abrechnungsfähigkeit des indirekten Erregernachweises von SARS-CoV-2 (Antikörpertest) für gesetzlich Versicherte gefallen. Ab sofort ist somit eine Beauftragung der Antikörperdiagnostik (Untersuchung auf Gesamt- oder spezifisch auf IgG-Antikörper) als Kassenauftrag per Muster 10 offiziell möglich.

Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist bei der Beauftragung zu beachten, dass eine Testung ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen COVID-19-Symptomatik beispielsweise zur Prüfung einer Immunität nicht durchgeführt werden sollte. In dieser Indikation handelt es sich derzeit nicht um eine vertragsärztliche Leistung.[1]

 

Hinweise zur Abrechnung

Für eine extrabudgetäre Honorierung der Leistung ist es zwingend erforderlich, dass Sie als veranlassender Arzt ihre Abrechnung am Behandlungstag mit der Ziffer 88240 kennzeichnen. Der Antikörpertest selbst wird durch uns als ähnliche Untersuchung mit der Gebührenordnungsposition 32641 abgerechnet.

 

Meldepflicht

Nach Coronavirus-Meldepflichtverordnung (01.02.2020) ist neben den Verpflichtungen des § 6 IfSG („Arztmeldepflicht“) zu beachten, dass der direkte oder indirekte Nachweis des Krankheitserregers nach § 7 IfSG („Labormeldepflicht“) meldepflichtig ist, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.

 

Informationen zum aktuellen Testverfahren in unserem Labor

Als Reaktion auf die Vorstellung des neuen Testsystems der Firma Roche erreichen uns vermehrt Nachfragen, ob in unserem Labor dieses Produkt zum Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern verwendet wird. Das Testsystem wird in Deutschland laut Herstellerangaben Mitte Mai verfügbar sein und unsererseits hinsichtlich eines Einsatzes in unserem Labor geprüft. Ähnliche Testsysteme weiterer Hersteller werden ebenfalls in Kürze zur Verfügung stehen, von unseren Medizinern und Wissenschaftlern auf den Prüfstand gestellt und bei Eignung in die Routine eingeführt.

In unserem Labor werden seit Anfang April bereits Testsysteme der Firma EUROIMMUN für den Nachweis von SARS-CoV-2-Antikörpern verwendet. Diese sind wie der Roche-Test bei der amerikanischen Behörde FDA (Food and Drug Administration) für die Notfallnutzung (Emergency Use Authorization; EUA) zugelassen. Der Test wurde als bislang einziger von der FDA in Kooperation mit unabhängigen Forschungsinstituten in den USA validiert.[2]

 

Der von uns verwendete IgG-Antikörpertest ist zudem seit Beginn unserer Testung mit CE-Kennzeichnung verfügbar und wird seitdem weltweit in einer sehr großen Zahl von Laboren verwendet. Für diesen Test konnte eine Spezifität von 99,6 % demonstriert werden, was in großangelegten unabhängigen Studien bestätigt wurde.[3] Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Sensitivität eines Testsystems vom Zeitpunkt der Infektion abhängt, da innerhalb der ersten Wochen nach Infektionsbeginn Antikörper nicht in jedem Patienten nachweisbar sind. Mittlerweile wurde beschrieben, dass einige Personen erst 4-6 Wochen nach Symptombeginn Antikörper bilden. In Studien zum in unserem Labor verwendeten Testsystem konnten in Patienten mit >21 Tage zurückliegendem Symptombeginn eine Sensitivität von ca. 94 % bestimmt werden.

 

Die diagnostische Relevanz des aktuell verwendeten Testsystems konnte in der sog. „Heinsberg-Studie“ demonstriert werden, deren initiale Ergebnisse kürzlich publiziert wurden. So korrelierten die Bewertungen des IgG-Antikörpertests zu 91% mit den Resultaten eines Neutralisationstests, was die sehr hohe Aussagekraft der Ergebnisse bestätigt.[4]

 

Wir freuen uns auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Herzliche Grüße

 

Ihr Labor Koblenz

 

[1] KBV (07.05.2020): SARS-CoV-2: Indirekter Erregernachweis mittels Antikörpertestung (Zugang unter: https://www.kbv.de/html/1150_46092.php)

[2] https://www.360dx.com/regulatory-news-fda-approvals/fda-validates-coronavirus-serology-testfirst-time-issues-eua#.XrFMGfZFzIU

[3] Unter anderem: Der EUROIMMUN Anti-SARS-CoV-2-ELISA (IgG) wurde in einer großangelegten Screeningstudie zur Untersuchung von Mitarbeitern am Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg (UKE) eingesetzt. Bei Analyse von 1.122 Proben wurden nur 5 Proben als positiv bewertet. In zwei Spendern konnte der Erreger direkt nachgewiesen werden, während eine Probe als falsch-positiv eingestuft wurde. Bei den übrigen zwei Proben stehen weitere Ergebnisse derzeit noch aus. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt, die im Norddeutschen Rundfunk (NDR) übertragen wurde. (siehe: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/UKEPressekonferenz-zur-Corona-Pandemie,hamj94446.html , ab 1h und 18 min).

[4] Streeck et al.: Infection fatality rate of SARS-CoV-2 infection in a German community with a superspreading event. Vorläufige Publikation, verfügbar auf der Website des Universitätsklinikums Bonn.