Information zur Änderung des EBM mit Wirkung zum 01. Oktober 2019
Mit Wirkung zum 01. Oktober 2019 hat der Bewertungsausschuss der Aufnahme der Biomarker sFlt-1 und PIGF zur Abklärung des Verdachts auf Präeklampsie in den EBM zugestimmt.
Die Untersuchungen sind bei Verdacht auf Präeklampsie frühestens ab der 24. SSW + 0 Tage anforderbar. Gemäß der aktuellen S2k-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie hypertensiver Schwangerschaftserkrankungen wird dem sFlt-1/PIGF-Quotienten u.a. ein hoher negativer Vorhersagewert für das Auftreten einer Präeklampsie in den nächsten 7 Tagen beigemessen.
Als Voraussetzung für die kassenärztliche Anforderung und Berechnung der Gebührenordnungspositionen (s.u.) muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Neu auftretender oder bestehender arterieller Hypertonus.
- Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund, welcher keiner anderen Ursache zugeordnet werden kann.
- Fetale Wachstumsstörung.
- Auffälliger dopplersonographischer Befund der Aa. uterinae in einer Untersuchung nach der GOP 01775.
Wie hat die Beauftragung zu erfolgen?
Die Untersuchungen können ab sofort als Labordiagnostik über den EBM auf Muster 10 angefordert werden (1):
- Gebührenordnungsposition (GOP) 32362 – PIGF (Wert: 19,40 €)
- Gebührenordnungsposition (GOP) 32363 – sFlt-1/PIGF-Quotienten (Wert: 62,25 €)
Als Untersuchungsmaterial wird Vollblut ohne Zusatz bzw. Serum benötigt.