Corona-PCR-Tests für Reiserückkehrer – Information zur Verwendung der neuen Auftragsformulare 10C und OEGD
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
seit dem 01. August 2020 haben Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten die Möglichkeit, einen kostenlosen Corona-PCR-Test in Anspruch zu nehmen. Dieser Test muss innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach der Einreise erfolgen. Die Durchführung kann an Bahnhöfen, Flughäfen oder in einer Arztpraxis erfolgen. Jeder Einreisende mit dem Wunsch getestet zu werden, soll nach Maßgabe des Bundesgesundheitsministeriums versichern, dass ein Auslandsaufenthalt stattgefunden hat.
Für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet (s. u. Weiterführende Informationen zur internationalen und nationalen Corona-Risikoklassifizierung) gilt ab dem 8. August 2020 eine Testpflicht, sodass nach Einreise innerhalb von 72 Stunden einen Test auf das Coronavirus erfolgen muss oder ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, nötig ist (z.B. durch Testung im Ausland). Das Ergebnis muss binnen 72 Stunden gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt nachgewiesen werden. Die Testbescheinigung soll in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestimmungen gelten auch für Auto- und Zugreisende. Nach der Rückkehr sollen sich alle nicht bereits negativ getesteten Reisenden direkt zu Ihrem Zielort begeben. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sie sich selbst zu Hause isolieren (häusliche Quarantäne). Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.
Die Laborbeauftragung hat unter Verwendung des Formulars OEGD zu erfolgen.
Bis die überarbeitete Fassung des Musters OEGD vorliegt, verwenden Sie bitte das Muster 10C wie folgt:
- Vermerken Sie unter der Zeile „Testung nach Meldung erhöhtes Risiko durch Corona Warn-App“ handschriftlich das Wort „Rückkehrer“.
- Die Felder „Test nach Warnung“, oder „Diagnostische Abklärung“ sind in diesen Fällen ausdrücklich nicht zu markieren.
- Sollte das neue Muster 10C nicht zur Verfügung stehen nutzen Sie bitte das Muster 10 mit einem deutlich erkennbaren Hinweis „Rückkehrer“.
Hinweis für Order-Entry-Nutzer: In den nächsten Tagen werden wir das System updaten. Bitte achten Sie hierzu auf weitere Informationen, die wir Ihnen über den LabMessenger bereitstellen werden.
Weitere Informationen zur Nutzung der neuen Muster 10C und OEGD
Nachdem unser IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Einstellung zur Verarbeitung der neuen Formulare arbeitete, können wir ab sofort das Muster 10C und Muster OEGD vollumfänglich verarbeiten. Auch die vom Bundesgesundheitsministerium forcierte
Übertragung der Befunde in die Corona-Warn-App ist nun funktionsfähig. Hierbei muss zwingend das Einverständnis des Patienten zur Übertragung des Wertes in die App gegeben werden (s. Ankreuzfeld auf Muster 10C und OEGD). Zum Abruf des Befundes durch den Patienten in der Corona-Warn-App muss der Patient lediglich den QR-Code des Auftragszettels scannen. Eine entsprechende Anleitung und den QR-Code enthält jeweils der untere Abschnitt des Muster 10C bzw. Muster OEGD, welcher nach Abtrennung dem Patienten mitgegeben werden soll.
Wie weiterhin das Dezernat Digitalisierung und IT der KBV mitteilt, erfolgt nun eine redaktionelle Ergänzung des Formulars OEGD um das Stichwort „Auslandsaufenthalt“.
Weitere Informationen hierzu werden durch die KV und Ihre AIS-Anbieter zeitnah zur Verfügung gestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur internationalen und nationalen Corona-Risikoklassifizierung:
- Übersicht internationaler Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html - Übersicht über die nationale Infektionslage auf Ebene der Landkreise / Bundesländer: https://corona.rki.de
Quellen:
- KBV (31.07.2020): BMG erlässt Rechtsverordnung: Alle Reiserückkehrer können sich ab 1. August testen lassen (Zugriff unter: https://www.kbv.de/html/1150_47376.php)
- BMG (31.07.2020): Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Zugriff unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/AEndVO-TestVO_BAnz_AT.pdf)