Einführung einer respiratorischen Kombi-PCR

27.01.2023 | LabMessenger News

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebes Praxisteam,

die im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffenen Maßnahmen führten dazu, dass die üblichen Erreger grippaler Infektionen keine weite Verbreitung mehr fanden. Nach Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen in den letzten Monaten ist in diesem Winter neben SARS-CoV-2 eine gesteigerte Aktivität von Erregern respiratorischer Infektionen zu beobachten, welche akute respiratorische bzw. grippeähnliche Erkrankungen hervorrufen.

Infektionen der Atemwege können von sehr vielen Erregern verursacht werden. Mehrfachinfektionen sind möglich. Da viele Erreger respiratorischer Erkrankungen ein ähnliches klinisches Bild hervorrufen können wie die saisonale Influenza oder SARS-CoV-2, kann der direkte Erregernachweis als differentialdiagnostisches Mittel zur sicheren Abgrenzung Einsatz finden und bei der damit einhergehenden Infektionsprävention unterstützen.

Dieser direkte Erregernachweis wird mittels PCR aus Untersuchungsmaterial der oberen und unteren Atemwege durchgeführt. Um die häufigsten viralen Erreger zeitnah voneinander abzugrenzen, stehen sogenannte Multiplex-PCRs zur Verfügung. Diese Multiplex-PCR-Analysen („Resp-4-PCR“) ermöglichen eine schnelle und hochsensitive Unterscheidung zwischen SARS-CoV-2, Influenza A/B und dem RS-Virus.

 

Die wichtigsten Punkte zur Anforderung:

  • Bevorzugtes Material: Nasopharyngealer Abstrich in Greiner Vacuette (2 ml Medium/roter Deckel), („Corona-Röhrchen“)
  • Verwenden Sie ein Order-Entry-System, so wird Ihnen die Anforderungsmöglichkeit in diesen Tagen auf Ihre Anforderungskarte im Bereich Muster 10c eingespielt.

Kassenauftrag:

  • Für Anforderungen bei symptomatischen Kassenpatienten mittels Papier benötigen wir von Ihnen einen Muster 10 sowie Muster 10C-Schein, welche bitte beide mit dem Vermerk „Resp-4-PCR“ zu versehen sind.
  • Die Anforderung erfolgt unter Angabe der EBM-Ausnahmekennziffer „32006“ extrabudgetär und hat somit keine Auswirkung auf die Berechnung Ihres Wirtschaftlichkeitsbonus.
  • Im Rahmen von OEGD-Aufträgen ist die Anforderung der Multiplex-PCR nicht möglich.

 Privat-/IGeL-Auftrag

  • Im Rahmen von Privat- oder IGeL-Aufträgen verwenden Sie bitte die üblichen Auftragsscheine und kennzeichnen diese mit „Resp-4-PCR“
  • Der 1,0-fache GOÄ-Wert dieser Leistung beträgt 180,70 € (GOÄ-Ziffern: 4780, 4782, 4783, 4x 4785)

 

Freundliche Grüße

Ihr Labor Koblenz