Einverständniserklärung nach §8 GenDG (bei V.a. hereditäre Erkrankung)

05.02.2020 | Praxisinformationen

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

im Zuge der stetigen Erweiterung unserer genetischen Diagnostik haben wir die Einwilligungserklärung zur Durchführung einer humangenetischen Analyse auf den neuesten Stand gebracht. Wir möchten sicherstellen, dass Ihnen ein möglichst übersichtliches und ganzheitliches Formular zur Verfügung steht, welches gleichzeitig die Anforderungen des GenDG zum Wohle des Patienten abbildet.

Wir bitten Sie daher für alle zukünftigen Anforderungen, die eine Einwilligung des Patienten nach §8 GenDG erfordern, ausschließlich das neue Formular „Einverständniserklärung nach §8 GenDG (bei V.a. hereditäre Erkrankung)“ von Februar 2020 (QM-AS-054) zu verwenden. Auf diese Weise wird eine reibungslose und effiziente Diagnostik hier bei uns im Labor gewährleistet. Wenn Sie unser Online-Portal nutzen, wird dieses Formular vollkommen automatisch für Sie ausgedruckt. Dafür wird in den nächsten Tagen ein Update an Sie verteilt

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz

 

Download:
Einverständniserklärung nach §8 GenDG