Allgemeine Laborinformation
Sehr geehrte Teststellenbetreiber/innen,
im Rahmen von Kontrollen von Corona-Teststellen durch Qualitätsprüfer des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) wurde in den letzten Tagen darauf hingewiesen, dass die Hersteller der PCR-Abstrichmaterialien die Lagerbestimmungen für entnommenes Probenmaterial konkretisiert und enger gefasst haben. Entsprechend sind die Prüfer des LSJV dazu angehalten, diesen Aspekt strenger auszulegen.
Die strengeren Vorgaben betreffen auch die von uns verwendeten Abstrich-Sets, weshalb eine gekühlte Lagerung von entnommenem Probenmaterial bis zur Abholung der Proben zukünftig zwingende Vorgabe und Voraussetzung ist, damit auch Sie den Betrieb Ihrer Teststelle fortführen können. Neben der rechtlichen Bewandtnis dieses Themas möchten wir betonen, dass eine gekühlte Lagerung bei den vergangenen und weiterhin zu erwartenden sommerlichen Temperaturen aus Qualitätsaspekten zweifelsohne sinnvoll ist. Konkret bemisst sich die strengste Auslegung an den Bestimmungen der Probenröhrchen der Fa. Greiner Bio-One GmbH, wonach eine Lagerung bei 4°C vorgeschrieben ist.
In Absprache mit dem LSJV möchten wir Sie hiermit darum bitten, vorgenannte Aspekte für die Zukunft im Rahmen des Betriebs Ihrer Teststelle zu berücksichtigen. Der LSJV wird im Zuge seiner Begehungen ein besonderes Augenmerk auf die Lagerumstände legen.
Sollten Sie zu den genannten Aspekten Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Ihrer Einsenderbetreuerin / Ihrem Einsenderbetreuer!
Herzliche Grüße
Ihr Labor Koblenz