Organisatorische und abrechnungsrelevante Änderungen in Bezug auf die geänderte epidemiologische Entwicklung von SARS-CoV-2

29.03.2023 | LabMessenger News

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, liebes Praxisteam,

infolge der Beendigung der Corona-Testverordnung zum 28. Februar 2023 und dem Wegfall von Bürgertestungen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 müssen präventive Testungen auf SARS-CoV-2 seit dem 01. März 2023 als sogenannte Selbstzahlerleistungen (IGeL-Preis) durchgeführt werden.

Im Rahmen der allgemeingültigen Auffassung eines pandemischen Geschehens in Deutschland konnten wir Ihnen ab Mitte 2020 einen reduzierten IGeL-Preis von 59,00 € für den direkten Erregernachweis auf SARS-CoV-2 mittels PCR-Verfahren anbieten. Hiermit folgten wir einer auf unserer Anfrage basierenden Einschätzung unserer Landesärztekammer, welche eine Unterschreitung der GOÄ aufgrund der besonderen epidemiologischen Lage berufsrechtlich als nicht zu beanstanden ansah.

Da für IGeL-Leistungen in der Regel die Vorgabe gilt, dass diese Leistungen nicht unter dem 1,0-fachen GOÄ-Satz angeboten werden dürfen und dies nur unter besonderen Umständen zu unterschreiten ist,[1] werden wir den IGeL-Preis ab dem 01. April 2023 wieder auf den vorgesehenen Satz von 1,0 GOÄ (128,23€) pro Untersuchung anheben müssen, um den arztrechtlichen Grundsätzen weiterhin Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere im Rahmen der Pandemie etablierte Corona-Hotline nicht mehr weitergeführt wird, sodass die telefonische Auskunft zu entsprechenden Parametern unserem regulären Call-Center (Durchwahl -44 / -0) rückgeführt wurde.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

 

Ihr Labor Koblenz

[1]U.a.https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-ratgeber/1-anwendungsbereich/individuelle-gesundheitsleistungen-rechnung-nach-goae