SARS-CoV-2- Diagnostik – variantenspezifische PCR

11.02.2021 | LabMessenger News

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

seit 1. Februar 2021 führen wir vom Labor Koblenz in der SARS-CoV-2-Diagnostik PCRs auf die „besorgniserregenden Varianten“ (variants of concern, VOCs) durch. Hierbei haben wir im Zuge der Testeinführung bis heute vorübergehend nahezu alle SARS-CoV-2 positiven Untersuchungsmaterialien auf die derzeit wichtigsten Mutationen, die britische und die südafrikanische/brasilianische Variante nachuntersucht (Stand 10.02.2021 insgesamt 2.078). Hierbei wurden insgesamt 159 Fälle mit einer VOC detektiert (7,65 %), wobei die britische Variante mit 154 Fällen dominierte.

Nach den Vorgaben der KBV und des Bundes werden wir die variantenspezifischen PCRs in unser Routineprogramm aufnehmen. Beachten Sie bitte, dass diese PCRs nur dann durchgeführt werden können, wenn uns eine Anforderung durch Sie als Einsender vorliegt. Sollten Sie im Falle eines positiven Testergebnisses zukünftig eine Untersuchung auf die Virusvarianten wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Auftragsschein (z.B.: „Untersuchung auf SARS-CoV-2, ggfs. einschließlich Varianten-PCR“). Bei elektronischer Anforderung (Order Entry) steht Ihnen eine entsprechende Auswahlmöglichkeit zur Verfügung. Telefonische Nachanforderungen nach Erhalt eines positiven SARS-CoV-2-Ergebnisses stellen für uns ein großes logistisches Problem dar, sodass wir Sie dringend darum bitten müssen, direkt bei Anforderung die Entscheidung zu fällen, ob die nachfolgenden Analysen mittels variantenspezifischer PCRs gewünscht werden oder nicht.

Während die Vergütung der Varianten-PCR im Rahmen von Aufträgen nach der Corona-Testverordnung (Muster OEGD) oder der vertragsärztlichen Krankenbehandlung (Muster 10C) gesetzlich geregelt ist, können wir Ihnen und Ihren Patienten diese Zusatzleistung für IGeL-Aufträge (z.B. Reiserückkehrer) auf Wunsch für zusätzliche 50,00 € anbieten.

Wir sind davon überzeugt, dass wir mit diesen diagnostischen Maßnahmen dazu beitragen können, eine weitere Verbreitung der hochinfektiösen Varianten zu verhindern.

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz

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Genomsequenzierung versus Varianten-PCR

Mittels einer Genomsequenzierung ist es möglich, das komplette Genom des Coronavirus zu entziffern und Mutationen als Abweichungen im genetischen Code des Erregers zu identifizieren. Somit stellt dieses Verfahren ein wichtiges Mittel zur Überwachung der epidemiologischen Gesamtsituation dar. Neben den bereits bekannten Mutationen / Virusvarianten können mit diesem Verfahren auch neu entstandene Mutationen nachgewiesen werden. So kann man erkennen, wie sich die einzelnen Mutationen in Deutschland verbreitet haben und sich aktuell verbreiten. Der Nachteil der Genomsequenzierung liegt in der Komplexität des Verfahrens und der notwendigen bioinformatischen Auswertung der erzielten Ergebnisse. Dieser Umstand führt dazu, dass die Resultate dem Kliniker bzw. dem Gesundheitsamt erst nach einer Verzögerung von drei bis fünf Tagen zur Verfügung gestellt werden können.

In der Routine-Diagnostik führen wir im Labor Koblenz deshalb die Varianten-PCR durch. Diese beschränkt sich auf die derzeit wichtigsten Mutationen, die britische, die südafrikanische und die brasilianische Variante. Mit speziellen Reagenzien erfolgt hierbei eine Screening-Untersuchung auf die bei allen drei Varianten nachzuweisende N501Y-Mutation. Wird hier ein negatives Ergebnis erzielt, können diese drei Varianten ausgeschlossen werden. Wird die Mutation N501Y nachgewiesen, so folgen zwei weitere Untersuchungsschritte, welche die britische Variante von der südafrikanischen/brasilianischen Variante differenzieren können.