Testeinführung Coronavirus (SARS-CoV-2) – Praxen

28.02.2020 | Coronavirus, Praxisinformationen

Wichtige Informationen zum Umgang mit Verdachtsfällen und der Laborbeauftragung für Arztpraxen

 

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

hiermit möchten wir unsere Erstinformation zum Coronavirus und der Laborbeauftragung in Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung der vergangenen Tage aktualisieren.

Testentwicklung und -einführung im Labor Koblenz

Wir haben unsere molekularbiologische Kompetenz genutzt, um einen PCR-Test zum Nachweis des neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu etablieren. Dieser basiert auf dem von der WHO veröffentlichten Testprotokoll und beinhaltet eine zusätzliche Bestätigungsreaktion.  Ab sofort ist der Test auf das neue Coronavirus bei uns möglich und wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Neben der Einführung des adaptierten Tests haben wir vorsorglich ebenfalls die seit wenigen Tagen erhältlichen kommerziellen Tests bestellt, um im Notfall durch einen parallelen Betrieb große Probenaufkommen stemmen zu können.

Der analytische Bearbeitungsvorgang liegt bei ca. 3 Stunden, sodass wir mit anschließender medizinischer Validation eine taggleiche Befundung bei Probeneingang bis 13:00 Uhr garantieren können.

Hinweise zur Probenahme und dem Probenversand

Die Abstriche (Oro-/Nasopharynx) können mit den normalen mikrobiologischen Tupfern (roter oder blauer eSwab) erfolgen. Die Probenröhrchen sollten isoliert in unsere Magenta-Tüte („Facharzt-Tüte“) gelegt werden – bitte markieren Sie die Tüte mit einem „Eilt-Aufkleber“. Sollte gleichzeitig auch auf Influenzaviren getestet werden, ist kein zweites Abstrich-Röhrchen notwendig. Aufgrund der ähnlichen Symptomatik beider Erreger kann die parallele Testung des Coronavirus sowie des Influenzavirus differentialdiagnostisch sinnvoll sein.

Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von 2019-nCov sind als „biologischer Stoff, Kategorie B“ UN-Nr. 3373 einzuordnen.[1] Es ist keine separate Abholung erforderlich, die Proben können zu den bekannten Abholzeiten mitgegeben werden.

Aus gegebenem Anlass: Bitte achten Sie darauf, dass die Proben fest verschlossen und ordnungsgemäß verpackt sind. Denken Sie daran, dass die Qualität des Probenmaterials einen großen Einfluss auf das Testergebnis hat.

Hinweise zur Erstellung des Laborauftrages

Die Beauftragung des Tests erfolgt nun über die Ihnen bekannten Wege. Bitte nutzen Sie unsere üblichen Anforderungsscheine (Privataufträge und IGeL-Aufträge) sowie den Muster 10-Schein bei Kassenpatienten. Ebenso ist die Beauftragung ab sofort in unserem Order-Entry-Portal (am besten finden Sie den Parameter über die Suchfunktion oder auf der „Infektionskarte“) möglich.

Die Untersuchung ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung (EBM GOP 32816). Die Abrechnung erfolgt extrabudgetär, sodass diese Ihr Laborbudget nicht berührt. Wir empfehlen auch in Verbindung mit der Beauftragung eines Influenza-Nachweises die Angabe der Ausnahmekennziffer 32006.

Bitte richten Sie sich bei der Indikationsstellung nach wie vor nach dem aktuellen Fluss-Schema des RKI „COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen, Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte“.[2]

Denken Sie bei begründeten Verdachtsfällen bitte zudem an die Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt!

 

Weitere allgemeine Hinweise und Informationen

  • Für Ihre Patienten stehen folgende Coronavirus-Hotlines bereit:
    • Bundesministerium für Gesundheit: 030 346 465 100
    • Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz: 0800 5758100
    • Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung! Nutzen Sie für Anfragen auch gerne unsere themenbezogene Mailadresse: coronavirus@labor-koblenz.de

 

Herzliche Grüße

Ihr Labor Koblenz

[1] Somit entspricht das gefahrgutrechtliche Vorgehen den Vorgaben wie beim Probenmaterial zum Nachweis von Influenza.

[2] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html