Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
das neue Coronavirus 2019-nCoV ist derzeit breit in den Medien vertreten. Fachinformationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten:
www.rki.de/ncov | www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china
Wichtige Informationen zur Verdachtsabklärung
Die Testung auf 2019-nCoV sollte bei Patienten erfolgen, die die Falldefinition des Robert Koch-Instituts (RKI) für einen begründeten Verdachtsfall erfüllen. Das Gesundheitsamt ist bei entsprechenden Verdachtsfällen hinzuzuziehen.
Siehe dazu auch das Schema „2019-nCoV: Verdachtsabklärung und Maßnahmen“1 des RKI.
Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss demnach durchgeführt werden bei:
- Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV
- Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogebiet
Diese Personen müssen mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens abgeklärt und einer der vier Falldefinitionskategorien („Bestätigter Fall“, „Wahrscheinlicher Fall“, „Ungeklärter Fall“ oder „Ausgeschlossener Fall“) zugordnet werden.
Probenmaterial für die PCR-Diagnostik zum Erregernachweis
Wenn möglich, sollten Proben parallel aus den oberen und den tiefen Atemwegen entnommen werden.
Tiefe Atemwege:
Bronchoalveoläre Lavage, Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert) oder Trachealsekret
Obere Atemwege:
Nasopharynx-Abstrich, -Spülung oder -Aspirat oder Oropharynx-Abstrich
Bei Abstrichen ist zu beachten, dass für den Virusnachweis geeignete Tupfer verwendet werden („Virustupfer“ mit entsprechendem Transport-Medium, z.B. e-Swab). Werden Oro- und Nasopharynx abgestrichen, sollten die Tupfer in einem Medium-Röhrchen vereinigt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Alle Proben sollten umgehend nach telefonischer Benachrichtigung zu uns gesandt werden. Wenn ein Patient mit starkem Verdacht auf 2019-nCoV-Infektion in der initialen PCR negativ getestet wird, sollte mit dem Labor eine erneute Probenentnahme und -untersuchung abgesprochen werden.
Verpackung und Versand
Klinische Proben von Verdachtsfällen zum Nachweis von 2019-nCoV sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen. Das gefahrgutrechtliche Vorgehen entspricht damit den Vorgaben wie beim Probenmaterial zum Nachweis von Influenza.
Breite Differentialdiagnose
Darüber hinaus ist es wichtig, die in Deutschland üblichen saisonalen respiratorischen Erkrankungen wie Influenza-Virus, RSV und andere typische einheimische Erreger auszuschließen.
Wichtig: Separater Abstrich für Testung auf 2019-nCoV
Zur parallelen Abklärung bitten wir Sie, separate Abstriche vorzunehmen (z.B. 1x Abstrich auf nCoV und 1x Abstrich auf Influenza).
Zusätzlich zu einem Privat- oder Kassenschein bitten wir Sie, den Konsiliarschein (siehe Link unten)2 einzusenden. Entsprechende Fälle werden von uns an die Berliner Kollegen weitergeleitet.
Auch wir beobachten die epidemiologische Lage und bereiten uns auf die Einführung der PCR-Diagnostik auf nCoV vor, sodass wir das Verfahren in den nächsten Tagen etablieren können.
Abrechnungsinformation
Die Untersuchung ist aktuell noch kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und kann nur privatärztlich bzw. auf Anforderung im stationären Klinikbereich erbracht werden. Für ambulante GKV-Patienten kommt das Verfahren der Kostenerstattung direkt durch die Krankenkassen in Frage.
Herzliche Grüße
Ihr Labor Koblenz
Textverweise:
- RKI (23. Jan. 2020): 2019-nCoV: Verdachtsabklärung und Maßnahmen; Zugriff unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.pdf?__blob=publicationFile
Labor Berlin: Anforderungschein Coronaviren; Zugriff unter: https://virologie-ccm.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc05/virologie-ccm/dateien_upload/anforderungsscheine/VIR-CORONA-Anforderungsschein_Stand_20200124.pdf