Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebes Praxisteam,
im Rahmen dieses Schreibens möchten wir Sie auf eine wichtige präanalytische Vorgabe hinweisen.
Für PCR-basierte Analysen muss immer ein eigenes Probenröhrchen eingesendet werden. Unabhängig davon, ob es sich um einen Erregernachweis oder eine humangenetische Analyse aus dem jeweiligen Untersuchungsmaterial handelt. Die Verwendung von Material, das zuvor für andere Analysen verwendet wurde (z.B. Blutbild) ist aufgrund der damit einhergehenden Kontaminationsgefahr, sowie der nicht gewährleisteten Probenintegrität nicht zulässig. Dies gilt insbesondere im humangenetischen Kontext und der Tragweite der damit einhergehenden genetischen Untersuchung.
Für PCR-basierte Untersuchungen ist daher stets ein eigenständiges Röhrchen einzusenden. Bei Order-Entry-Aufträgen ist das zugehörige Barcode-Etikett mit dem Hinweis „PCR“ versehen (s. Foto).
Bitte senden Sie daher bei der gleichzeitigen Anforderung humangenetischer und klinisch-chemischer Untersuchungen (z.B. Blutbild) unbedingt eine eigene EDTA-Monovette für die PCR ein:
- 1 EDTA-Monovette für die humangenetische Analyse (PCR)
- 1 weitere EDTA-Monovette für z. B. das Blutbild
Wichtig: Bei Einsendung von nur einer EDTA-Monovette kann bei gleichzeitiger Anforderung von PCR und weiteren Untersuchungen nicht garantiert werden, dass alle Untersuchungen durchgeführt werden können. Nicht durchführbare Untersuchungen, z. B. ein Blutbild, müssen in diesem Fall storniert werden.
Bitte berücksichtigen Sie dies bereits bei der Probenentnahme, um eine optimale Probenqualität sicherzustellen und unnötige Neueinsendungen zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MVZ Labor Koblenz