Wichtige Mitteilung an alle Teststationen

25.02.2023 | Coronavirus

Auslaufen der CoronaTestverordnung(TestV) zum 28.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie nun bekannt gegeben, endet die Testverordnung zum 28.02.2023. Hier mit entfällt die Grundlage und Sonderverfügung zum Betrieb von nichtärztlich geführten Teststationen.

Wir möchten Sie informieren, dass wir dem nach ab dem 01.03.2023 keine Aufträge mehr von nichtärztlich geführten Teststationen entgegennehmen können. Wir möchten Sie in diesem Zuge bitten, uns mitzuteilen, ob Ihrerseits ein Weiterbetrieb der Teststation über den 01.03.2023 hinaus geplant und der Betrieb nach den Regelungen des ärztlichmedizinischen Berufsstandesoffiziell gewährleistet werden kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um Verständnis dafür, dass die Abholung von Probenmaterial durch uns letztmalig am 28.02.2023 durchgeführt wird. Wir bitten Sie in diesem Zuge, dem Fahrer an diesem Tag das von unserer Seite zur Verfügung gestellte Equipment (AbstrichMaterial, Versandtüten, Etiketten, EDVEquipment usw.) mitzugeben.

Sollten Sie dem Fahrer das vorhandene Equipment am 28.02.2023 nicht mitgeben können, bitte wir Sie darum, dieses persönlich oder auf postalischem Weg an uns zurückzusenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis, die stets gute Zusammenarbeit sowie Ihr Engagement im Rahmen der Bekämpfung des pandemischen Geschehens!

Freundliche Grüße
Ihr Labor Koblenz