Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
erste serologische Testverfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 sind seit wenigen Tagen verfügbar.
Nach internen Vortestungen ausgewählter Seren haben wir ein Untersuchungsverfahren zum IgG- und IgA-Antikörpernachweis gegen SARS-CoV-2 etabliert. Dieses ist ab sofort auf bekannte Art und Weise anforderbar.
Nach Angaben des Herstellers Euroimmun werden Antikörper der Klassen IgG und IgA gegen SARS-CoV-2 in Kombination ab 10 Tage nach Symptombeginn detektierbar. Dies wird auch durch aktuelle wissenschaftliche Studien bestätigt.[1]
Vorläufige eigene Studien an kleinen Patientenkollektiven stützen dies und zeigen eine ausreichende Sensitivität und Spezifität im späteren Krankheitsverlauf bzw. in der Rekonvaleszenzphase. Der IgA-Nachweis zeigte sich dabei etwas sensitiver, während der IgG-Nachweis sich als spezifischer erwies.
Obwohl der Direktnachweis mittels PCR, den wir mit Beginn der Pandemie in Deutschland bei uns durchführen, weiterhin – insbesondere in der frühen Krankheitsphase – das diagnostische Mittel der Wahl darstellt, kann die Serologie somit ggfs. nützliche Zusatzinformationen liefern.
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Wie hat die Beauftragung zu erfolgen? Die Untersuchungen können ab sofort als Labordiagnostik über Ihren üblichen Auftragsweg angefordert werden. Untersuchungsmaterial: 1 ml Serum Abrechnung: In der Privatabrechnung wird für IgG und IgA jeweils die Analogziffer 4400 (1,0-facher GOÄ-Wert: 17,49 €) berechnet. Der Umgang mit den Untersuchungen im kassenärztlichen Bereich wird aktuell durch die KV geprüft. Entsprechende Informationen folgen.
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Wichtig: Eine sichere Einschätzung der Immunitätslage unterliegt noch der wissenschaftlichen Diskussion!
[1] Okba et al. SARS-CoV-2 specific antibody responses in COVID-19 patients, medRxiv, 2020.